Geschäftsordnung des Bezirkselternausschusses
der Kindertageseinrichtungen in Hamburg-Harburg

vom 09.05.2005; zuletzt geändert am 18.07.2016

 

§1 Name und Zusammensetzung

  1. Der Bezirkselternausschuss der Kindertageseinrichtungen in Hamburg- Harburg und Süderelbe führt die Bezeichnung BEA Harburg
  2. Der BEA Harburg besteht gemäß § 25 Abs. 1 S1 KibeG aus den Vertretern der Kindertageseinrichtungen des Bezirkes Harburg. Jedes Mitglied ist mit einer Stimme Vertreten.

§2 Sitzungen

  1. Ordentliche Sitzungen des BEA Harburg sind mindestens viermal pro Kita Jahr abzuhalten. Davon findet die 1. konstituierende Sitzung zwischen dem 1. und 15.  November statt.
  2. Außerordentliche Sitzungen sind auf Antrag von mindestens 10 Mitgliedern des BEA Harburg innerhalb von 3 Wochen einzuberufen.
  3. Die Sitzungen sind mit Ausnahme der konstituierenden Sitzung öffentlich. Durch Mehrheitsbeschluss kann die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden.
  4. Bei Sitzungsbeginn ist eine Anwesenheitsliste anzufertigen, Formlos mit den Mindestangaben Name des Teilnehmers, entsendende Kindertagesstätte oder Interessierter sowie Unterschrift des Teilnehmers.
  5. Über die Sitzung wird ein Protokoll gefertigt.
  6. Der Protokollentwurf wird den Teilnehmenden Mitgliedern des BEA Harburg per Mail innerhalb von 4 Wochen nach der Sitzung zugestellt.
  7. Das Protokoll gilt als angenommen wenn innerhalb von einer Woche nach zusendung keine Änderungswünsche geäußert werden. Es wird an die Einrichtungen und Vertreter gemäß Email-Verteiler versandt.  

§3 Wahlen

  1. Auf der konstituierenden Sitzung werden aus der Mitte der anwesenden Mitglieder des BEA Harburg jeweils für die Dauer von 12 Monaten durch einfache Mehrheit gewählt:
    1. Ein Vorstand, der aus mindestens einer Person besteht. Es kann ein Vorsitzender, ein Stellvertreter und ein Schriftführer gewählt werden.
    2. Vertreter und Stellvertreter für den Landeselternausschuss (LEA Delegierte) , die Anzahl richtet sich nach der Geschäftsordnung des LEA Hamburg
    3. 1 Delegierte und Stellvertreter für den Jugendhilfeausschuss Harburg
  2. Ein Mitglied des BEA Harburg kann auf seinen Antrag auch in Abwesenheit gewählt werden wenn seine Kandidatur und Erklärung über die Annahme der Wahl schriftlich vorliegt.
  3. Die Wahlen erfolgen offen. Auf Antrag einzelner Mitglieder ist geheim abzustimmen.
  4. Die gewählten LEA Delegierten werden dem LEA Hamburg unverzüglich gemeldet. Scheidet ein Delegierter vorzeitig aus rückt ein Stellvertreter nach und es ist auf Antrag aus der Mitte der Anwesenden Mitglieder des BEA Harburg eine Nachwahl durchzuführen.
  5. Entfällt die Voraussetzung für eine Position durch Verzug oder Wechsel der Einrichtung tritt folgende Regelung ein:
    1. Abmeldung des Kindes aus der bisherigen Einrichtung, sowie Neuanmeldung außerhalb des Bezirkes Harburg
      → Ausscheiden des Delegierten aus dem BEA Harburg, sowie sämtlicher Positionen
    2. Ummeldung des Kindes aus der bisherigen Einrichtung, Neuanmeldung innerhalb des Bezirkes Harburg
      → Auf Antrag des Mitgliedes kann eine weitere Delegierung bis zur Neuwahl in der alten bzw. neuen Einrichtung aufrecht gehalten werden. Eine Entscheidung trifft die einfache Mehrheit der anwesenden Mitglieder des BEA Harburg

§4 Geschäftsführung

  1. Der Vorstand des BEA Harburg vertritt den BEA Harburg nach außen. Er ist dabei an die Beschlüsse des BEA gebunden.
  2. Der Vorstand organisiert und leitet die Sitzungen des BEA Harburg
  3. Unterlagen und Dokumente jeglicher Art werden beim Vorsitzenden verwahrt/archiviert.

§5 Beschlüsse

  1. Beschlüsse des BEA Harburg werden in offener Abstimmung durch einfache Mehrheit der anwesenden BEA Harburg Mitglieder gefasst.
  2. Beschlüsse zur Änderung dieser Geschäftsordnung erfordern eine 2/3 Mehrheit der anwesenden BEA Harburg Mitglieder.

Hamburg- Harburg am 18.07.2016